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Rechtsanwalt - Unfall Starnberg und Augsburg

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Von der ersten Aufregung bis zur Schadensregulierung - Wie Sie sich nach einem Unfall richtig verhalten

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt und Ihr Fahrzeug wurde dabei beschädigt? Unabhängig davon, ob Sie die Schuld tragen oder nicht, ist der Schock tief. Es ist jedoch wichtig, dass Sie am Unfallort einen klaren Kopf bewahren, da neben den medizinischen Aspekten auch rechtliche Fragen geklärt werden müssen. Dazu gehören die Regulierung des Schadens sowie mögliche Konsequenzen wie Punkte in Flensburg, Bußgelder und Fahrverbote. Achten Sie jedoch darauf, nicht an der falschen Stelle zu sparen, indem Sie sich für einen günstigen Rechtsanwalt entscheiden. Denn das kann später zu höheren Kosten führen.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht weiß ich, wie Sie vorgehen sollten, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und unberechtigte Forderungen abzuwehren. Rufen Sie mich jetzt an, um hohe Unfallkosten oder sogar ein Strafverfahren zu vermeiden. Ich stehe Ihnen zur Seite.

Unfallkosten - wer zahlt was und in welcher Höhe

Nach einem Verkehrsunfall ist es von großer Bedeutung, die Schadensregulierung korrekt abzuwickeln. Auf folgende Punkte sollten Sie dabei achten: Die Kostenübernahme hängt von der Unfallbeteiligung ab!

  • Wenn Sie als Unfallopfer keine Schuld haben

    • Sie müssen keine Kosten tragen

    • Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners haftet für Schäden sowie für Ihre Anwaltskosten

    • Der gesamte Prozess der Schadensregulierung läuft über die KFZ-Haftpflichtversicherung

  • Wenn Sie eine Teilschuld tragen

    • Die Schuld wird je nach individuellem Verschuldungsgrad auf die Parteien aufgeteilt

    • Schadens- und Anwaltskosten werden anteilig erstattet

  • Wenn Sie die volle Schuld am Unfall tragen

    • Schalten Sie einen Anwalt ein

    • Dieser kann unrechtmäßige Forderungen abwehren und Kosten reduzieren

    • Unter keinen Umständen sollten Sie ein Schuldanerkenntnis unterschreiben

    • Bei schweren Unfällen wird ein Strafverfahren eröffnet

      • Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch

      • Geben Sie lediglich Ihre Personalien an

      • Ihre eigene Versicherung muss für den Schaden aufkommen, der am Auto des Unfallgegners entstanden ist

      • Bei einer Vollkasko-Versicherung werden auch die Schäden an Ihrem Auto abgedeckt

    • Unfallbeteiligte können sich bei Verkehrsunfällen strafbar machen:

      • Unfallflucht

      • Unterlassene Hilfeleistung

      • Fahrlässige Körperverletzung

      • Es drohen hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren, Fahrverbote und Punkte in Flensburg

Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen!

Es gibt viele Personen, die bei Autounfällen zögern, einen Anwalt zu engagieren. Die Kosten für einen Anwalt und die Versicherung können abschreckend wirken. Trotzdem kann es sich lohnen! Meine Kanzlei unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Ihren Verkehrsunfall. Ich informiere Sie über Ihre Rechte und Pflichten, unabhängig davon, ob Sie unschuldig sind, eine Teilschuld tragen oder als (vermeintlicher) Unfallverursacher beschuldigt werden. Ich helfe Ihnen im Umgang mit Vorwürfen und Forderungen und vertrete konsequent Ihre Interessen bei der Abwehr oder Durchsetzung von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen. Dafür erstelle ich professionelle Gutachten, um die Schuldfrage zu klären und die Abwicklung mit der Versicherung so einfach wie möglich zu gestalten. Haben Sie einen Unfall gehabt und ist an Ihrem und/oder am anderen Fahrzeug erheblicher Schaden entstanden? Sind Sie unsicher, wer für die Schadensregulierung zuständig ist? Ich helfe Ihnen dabei, Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche abzuwehren oder geltend zu machen.

Häufige Fragen (FAQ)

Im Falle eines Verkehrsunfalls ist es üblich, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den entstandenen Schaden übernimmt. Dies schließt sowohl die Reparaturkosten des beschädigten Fahrzeugs als auch die Anwaltskosten des Geschädigten ein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die eigenen Schäden nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Für den Schutz der eigenen Schäden ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich.

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, hängt die Kostenübernahme von der Schuldfrage ab. Wenn Sie als Verursacher des Unfalls vollständig schuldig sind, wird die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Schaden am anderen Fahrzeug sowie für die Anwaltskosten des Geschädigten aufkommen. Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben, wird diese auch für Ihren eigenen Schaden aufkommen.

Wenn Sie hingegen unschuldig an dem Unfall sind, müssen Sie nicht für die Kosten aufkommen. Wenn Sie jedoch eine Teilschuld tragen, werden die Kosten entsprechend verteilt.

Um die Haftungsfrage nach einem Verkehrsunfall zu klären, verwendet die Polizei normalerweise einen Unfallbericht, eine Unfallskizze oder Fotos vom Unfallort. Falls dies nicht möglich ist oder die Polizei nicht vor Ort war, besteht die Möglichkeit, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der ein professionelles KFZ-Gutachten für die beteiligten Fahrzeuge erstellt. Eine eindeutige Klärung der Haftungsfrage ist von großer Bedeutung für die Versicherung.
Im Falle eines Auffahrunfalls liegt entgegen der landläufigen Meinung nicht automatisch die Schuld beim Hintermann. Wenn der Vorausfahrende unerwartet eine Vollbremsung durchführt und Sie als Hintermann keine Möglichkeit hatten, rechtzeitig zu reagieren, trifft Sie keine Schuld.
Allerdings können in bestimmten Ausnahmefällen, wie dem plötzlichen Auftauchen von Tieren oder Kindern auf der Fahrbahn, andere Umstände die Frage der Schuld beeinflussen.

Im Falle eines Unfalls umfasst der Prozess die Regulierung des Schadens und die Auszahlung von Schadensersatz, um sicherzustellen, dass die geschädigte Partei in ihre vorherige Position vor dem Vorfall zurückversetzt wird. Dabei wird angestrebt, eine ausgeglichene Situation zwischen den beteiligten Parteien zu erreichen.

Bei einer Teilschuld werden die Anwaltskosten proportional erstattet. Jede Partei trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftungsquote. Dies betrifft sowohl die Schadenskosten am Fahrzeug als auch die Kosten für Schäden an Personen sowie die Anwaltskosten.

Unachtsames und nachlässiges Fahren kann dazu führen, dass Ihnen Punkte, Bußgelder oder ein Fahrverbot auferlegt werden. Wenn Sie Fahrerflucht begehen oder es versäumen, Erste Hilfe zu leisten, können auch Freiheitsstrafen verhängt werden. Ebenso droht eine Freiheitsstrafe, wenn Ihr unachtsames Fahren als fahrlässige Körperverletzung gewertet wird.
Am Unfallort ist es ratsam, ruhig zu bleiben und gegebenenfalls Erste Hilfe zu leisten oder einen Krankenwagen zu rufen. Lassen Sie die Polizei Ihre Daten aufnehmen, vermeiden Sie jedoch unbedingt ein Schuldeingeständnis. Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der Ihnen dabei helfen kann.

An einem Unfallort könnte es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der Ihnen bezüglich Ihrer Rechte und Verpflichtungen beraten kann. Unabhängig davon, ob Sie unschuldig, mitschuldig oder möglicherweise der Hauptverursacher sind, kann ein Rechtsanwalt Ihnen bei der Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz behilflich sein. In solchen Fällen ermöglicht es die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt, eine sachgerechte Beratung für Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu erhalten.

Die Kosten für einen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht werden in der Regel vom Hauptverursacher des Unfalls übernommen, also von der Person, die für den Unfall verantwortlich ist. In den meisten Fällen übernimmt die Haftpflichtversicherung oder gegebenenfalls die Vollkaskoversicherung diese Kosten. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei der Abwicklung von Schäden behilflich sein.

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