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Der Ehevertrag - Fairplay statt Rosenkrieg

Fachbeitrag im Familienrecht

Zu einer guten Ehe gehört auch die Gewissheit, gut abgesichert zu sein. Für die Frau gilt das noch mehr als für den Mann.

Der Tag der Eheschließung soll nicht nur der schönste Tag im Leben sein, sondern der Beginn des Rest des Lebens zu zweit. Leider ist dieser Wunsch jedoch nicht immer von Dauer: Die Durchschnittsehe hält nur 14 Jahre und knapp 40 % aller Ehen, in Großstädten sogar jede zweite Ehe werden geschieden. Im Fall der Trennung: Fairplay statt Rosenkrieg. Mit der Trennung oder gar Scheidung kommt sehr oft der Streit. Nur die wenigsten Brautpaare sichern sich für diesen Fall ab. Grund hierfür ist sehr oft, dass man dem Partner nicht vor den Kopf stoßen möchte oder sogar Kosten gescheut werden. Ein Ehevertrag ist jedoch ein Vertrag wie jeder andere auch – ein Fall von Für- und Vorsorge und ein Beweis dafür, dass man fair miteinander umgeht. Genau so, wie man für seine Gesundheit und fürs Alter vorsorgt, sollte man auch für den Fall des Scheiterns der Ehe vorsorgen. Der richtige Zeitpunkt hierfür ist sicherlich dann gegeben, wenn man noch verliebt und glücklich ist. Lebenslanges Eheglück braucht Sicherheit. Im Gegensatz zu früher sollte in der heutigen Zeit auch der (finanziell) „Schwächere“ dieses Thema ansprechen. Früher wurde der Ehevertrag primär dazu genutzt, um dessen Ansprüche zu begrenzen, heute sollte dieser sich seine Ansprüche sichern lassen. Jede Frau, die heute heiratet und Kinder plant sollte einen Ehevertrag abschließen. Die sogenannte Lebensstandard-Garantie, auf welche man früher vielleicht noch bauen konnte gibt es nicht mehr. Vielmehr ist das Prinzip der Eigenverantwortung immer mehr in den Vordergrund gerückt, so dass auf Grund der aktuellen Gesetzeslage die Kinder betreuenden Mütter kurze Zeit nach einer Scheidung wieder für sich selbst sorgen müssen. Einen lebenslangen Unterhaltsanspruch gibt es nicht mehr. In einem Ehevertrag kann die Höhe des Unterhalts und insbesondere die Dauer der Unterhaltszahlungen geregelt werden, so dass beide Partner wissen, was im Falle einer Scheidung auf sie zukommt. Der Abschluss eines Ehevertrages ist auch immer dann sinnvoll, wenn eine Firma, ererbtes oder auch geschenktes Vermögen gesichert werden sollen. Hier kann durch einen Ehevertrag nicht nur derjenige Ehegatte gesichert werden, der das Vermögen besitzt, sondern auch der andere Ehegatte, der durch Arbeit in der Firma oder durch Kreditaufnahme zur Instandsetzung von Immobilienvermögen etc. erhebliche Leistungen beiträgt, welche im Rahmen des Zugewinnausgleichs niemals befriedigend aufgelöst werden können. Es muss nicht immer Gütertrennung vereinbart werden. Oft und auch sinnvoller ist die Zugewinngemeinschaft durch faire Vereinbarungen zu modifizieren. Punkte wie Verteilung des Hausrats, Weiternutzung von Fahrzeugen und Wohnungen etc. sollten ebenfalls in einem Ehevertrag geregelt werden, genau so wie die Altersvorsorge. Regelungen zum Versorgungsausgleich können individuell ausgehandelt und sinnvoll vereinbart werden. Am Beginn der Ehe können sich die Ehegatten noch sinnvoll über sämtliche Dinge unterhalten und sich auch beraten lassen. Deshalb sollte so viel als möglich umfassend geregelt werden, so dass es im Fall der Fälle nicht in einem Rosenkrieg endet, sondern auch dieses Vertragsverhältnis fair aufgelöst werden kann. Für einen wirksamen Ehevertrag bedarf es der notariellen Beurkundung. Im Vorfeld sollte man sich auf jeden Fall bei einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt oder Anwältin Rat einholen, denn kein Fall bzw. keine Ehe ist wie die andere, so dass jeder Ehevertrag individuell „ausgehandelt“ und vereinbart werden muss.

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