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Einvernehmliche Scheidung: Schnell, kostengünstig und ohne Rosenkrieg

Fachbeitrag im Familienrecht

Einvernehmliche Scheidung: Zügig, preiswert und ohne Streitigkeiten

Eine einvernehmliche Scheidung ermöglicht es Paaren, sich zügig und kosteneffizient scheiden zu lassen – ganz ohne stressige Konflikte. Wenn beide Ehepartner in Bezug auf die Trennung und deren Konsequenzen übereinstimmen, kann die Scheidung mit lediglich einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch signifikante Kosten, da lediglich ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss. So gelingt der Neuanfang unkompliziert und ohne langwierige Streitigkeiten.

Einvernehmliche und streitige Scheidung: Was sind die Unterschiede?

Die Scheidung kann entweder einvernehmlich oder streitig vollzogen werden. Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehepartner:

  • den Wunsch nach einer Scheidung haben und

  • sich über die Folgen der Scheidung einig sind.

In diesem Fall reicht es aus, dass ein Ehepartner den Scheidungsantrag einreicht, während der andere diesem einfach zustimmen kann – ganz ohne eigenen Anwalt.

  • Bei einer streitigen Scheidung hingegen sind beide Parteien anwaltlich vertreten, was zu längeren Verfahren und höheren Kosten führt.

  • Da in Deutschland für den Scheidungsantrag Anwaltszwang besteht, muss dieser von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden.

  • Allerdings kann der andere Ehegatte der Scheidung zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen.

  • Ein erheblicher Vorteil der einvernehmlichen Scheidung ist, dass sie Zeit, Kosten und unnötige Konflikte einsparen kann.

Eine einvernehmliche Scheidung ermöglicht es Paaren, sich rasch und kostengünstig scheiden zu lassen – ganz ohne stressige Auseinandersetzungen. Wenn beide Ehepartner sich über die Trennung und deren Auswirkungen einig sind, kann die Scheidung mit lediglich einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch beträchtliche Kosten, da nur ein Rechtsanwalt engagiert werden muss. So gelingt der Neuanfang einfach und ohne langwierige Konflikte.

Einvernehmliche Scheidung: Bedingungen für eine zügige Trennung ohne Konflikte

Selbst wenn beide Ehepartner übereinstimmen, müssen für eine einvernehmliche Scheidung bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gegeben sein. Die wesentliche Regelung dazu findet sich in § 1566 Abs. 1 BGB, welcher das Scheitern der Ehe rechtlich festlegt.

Damit eine Scheidung ohne Konflikte möglich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt leben (Trennungsjahr).

    • Ein Scheidungsantrag kann frühestens 10 Monate nach der Trennung eingereicht werden, um das Verfahren zu beschleunigen.

    • Dies kann jedoch rechtliche Risiken mit sich bringen und sollte individuell geprüft werden.

  • Ich muss den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.

    • Der Antrag umfasst wesentliche Angaben wie die Daten der Ehepartner, gemeinsame Kinder, den Trennungszeitpunkt und bestimmte Scheidungsfolgen.

  • Die Ehepartner müssen sich über alle Scheidungsfolgen einig sein.

    • Die Einvernehmlichkeit muss im Scheidungsantrag deutlich erkennbar sein, was ich sicherstelle.

    • Der andere Ehepartner muss der Scheidung zustimmen, um das Verfahren ohne Streit zu ermöglichen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Ehe einvernehmlich geschieden werden – ohne langwierige Prozesse oder emotionale Belastungen.

  • Tipp: Scheidungsfolgen frühzeitig regeln

    • Um das gerichtliche Verfahren weiter zu vereinfachen und zu verkürzen, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellt werden.

    • In dieser Vereinbarung werden bereits im Vorfeld verbindliche Regelungen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht getroffen, um Streitigkeiten zu vermeiden und einen Konflikt zu verhindern.

Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit, Kosten und verhindert einen belastenden Rosenkrieg. Ich begleite Sie als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht durch den gesamten Scheidungsprozess. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten!

Einvernehmliche Scheidung: Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der entscheidend durch folgende Faktoren geprägt wird:

  • Das Einkommen beider Ehepartner

  • Das Vermögen beider Ehepartner, abzüglich bestimmter Freibeträge

Auf Grundlage dieses Verfahrenswertes berechne ich sowohl die Gerichtsgebühren als auch meine Anwaltskosten.

  • Gerichtskosten

    • Das zuständige Familiengericht wird erst tätig, nachdem der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wurde.

    • Die Gerichtskosten setzen sich aus gerichtlichen Gebühren und Auslagen zusammen.

    • <spanIm Allgemeinen muss derjenige, der den Scheidungsantrag einreicht, diese Kosten vorstrecken.

    • Nach Abschluss des Verfahrens teilen sich die Ehegatten die Gerichtskosten in der Regel hälftig.

  • Anwaltskosten

    • Ein wesentlicher Kostenvorteil der einvernehmlichen Scheidung besteht darin, dass lediglich ein Anwalt erforderlich ist.

    • Die gesetzlichen Anwaltsgebühren basieren ebenfalls auf dem Verfahrenswert und sind grundsätzlich vom Auftraggeber des Anwalts (Antragsteller) zu entrichten.

    • Um die finanzielle Belastung gerecht zu verteilen, empfehle ich, im Vorfeld eine Vereinbarung zur hälftigen Kostenübernahme zwischen den Ehepartnern zu treffen.

  • Fazit: Eine einvernehmliche Scheidung spart Kosten

    • Da kein langwieriger Rosenkrieg vor Gericht ausgetragen wird, erweist sich eine einvernehmliche Scheidung nicht nur als nervenschonend, sondern auch als finanziell überschaubar.

    • Eine frühzeitige Einigung über die Scheidungsfolgen kann zudem zusätzliche Kosten vermeiden und das Verfahren beschleunigen.

Wie lange benötigt eine einvernehmliche Scheidung?

Die Dauer einer Scheidung ohne Streit hängt von verschiedenen Faktoren ab – einige davon können die Ehepartner beeinflussen, während andere im Ermessen des Gerichts liegen.

  • Da eine einvernehmliche Scheidung ohne langwierige Auseinandersetzungen verläuft, wird sie in der Regel deutlich schneller abgeschlossen als ein gerichtlicher Streit.

  • In vielen Fällen verkürzt sich die Scheidungsdauer um mehrere Monate.

  • Wie lange das Verfahren bei Ihrem zuständigen Familiengericht dauert, variiert je nach Auslastung und individuellen Umständen.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie gerne und gebe Ihnen eine realistische Einschätzung, mit welcher Dauer Sie in Ihrem speziellen Fall rechnen können.

Risiken einer einvernehmlichen Scheidung: Worauf ich achten sollte, um einen Rosenkrieg zu vermeiden

Obwohl eine einvernehmliche Scheidung schneller und kostengünstiger ist als ein gerichtlicher Konflikt, sind einige Risiken nicht zu unterschätzen. Ein wesentlicher Aspekt ist die anwaltliche Vertretung:

  • Da in einer einvernehmlichen Scheidung lediglich ein Anwalt beauftragt wird, vertritt dieser ausschließlich die Interessen seines Mandanten – nicht die beider Ehegatten.

    • Aus berufsrechtlichen Gründen kann ein Rechtsanwalt immer nur eine Partei beraten und unterstützen.

  • Der nicht vertretene Ehegatte befindet sich daher strukturell im Nachteil, auch wenn er der Meinung ist, dass sämtliche Scheidungsfolgen fair geregelt seien.

    • Ohne eigene anwaltliche Beratung können finanzielle und rechtliche Risiken übersehen werden.

  • Scheidungsfolgenvereinbarung: Schutz vor späteren Konflikten

    • Ein häufiger Fehler besteht darin, auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu verzichten.

    • Wenn keine klare Regelung zu Vermögen, Unterhalt oder Sorgerecht getroffen wird, können nach der Scheidung nachträgliche Streitigkeiten auftreten – häufig mit erheblichen finanziellen Konsequenzen.

    • In solchen Fällen müssen dann doch zwei Anwälte hinzugezogen werden, und aus der vermeintlich einfachen Trennung wird ein kostspieliger Rechtsstreit.

Um sicherzustellen, dass eine einvernehmliche Scheidung tatsächlich reibungslos verläuft, empfehle ich die frühzeitige Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. So können unangenehme Überraschungen vermieden werden, und es wird sichergestellt, dass aus einer friedlichen Trennung kein Rosenkrieg entsteht.

Scheidungsfolgen klären: Zugewinnausgleich, Unterhalt und weitere Aspekte ohne Konflikte.

Eine einvernehmliche Scheidung gestaltet sich nur dann wirklich reibungslos, wenn sämtliche Scheidungsfolgen klar geregelt sind. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann ich alle wesentlichen Rechte und Pflichten nach der Ehe vertraglich festhalten. So lasse ich spätere Konflikte vermeiden und verhindere einen unerwarteten Rosenkrieg.

  • Welche Scheidungsfolgen können einvernehmlich geregelt werden?

    • Unterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

    • Vermögensaufteilung: Zugewinnausgleich und finanzielle Regelungen

    • Versorgungsausgleich: Verteilung von Rentenanwartschaften

    • Ehewohnung: Regelung zur eigenen oder gemieteten Immobilie

    • Hausrat: Verteilung der Haushaltsgegenstände

    • Kinder: Sorgerecht und Umgangsrecht

  • Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung – Rechtssicherheit für beide Seiten

    • Scheidungsfolgenvereinbarungen können vor, während oder nach der Scheidung erstellt werden.

    • Falls bereits ein Ehevertrag existiert, enthält dieser häufig Regelungen zu wichtigen Scheidungsfolgen.

    • Ich prüfe bestehende Verträge auf Wirksamkeit, Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit und passe diese bei Bedarf an die Vorstellungen beider Ehegatten an.

  • Schnellere Scheidung durch Verzicht auf den Versorgungsausgleich

    • Wenn es den Ehepartnern vor allem darum geht, die Scheidung möglichst zügig abzuschließen, kann ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich das Verfahren zusätzlich beschleunigen.

    • Ich prüfe individuell, ob ein Versorgungsausgleich in Ihrem Fall überhaupt erforderlich wäre und ob ein Verzicht rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Eine frühzeitige Scheidungsfolgenvereinbarung hilft, Zeit und Kosten zu sparen und verhindert, dass aus einer unkomplizierten Trennung ein teurer Rosenkrieg entsteht. Lassen Sie sich jetzt von mir, Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht, beraten!

Scheidung ohne Konflikte – Rechtsanwaltliche Dienstleistungen für eine unkomplizierte Trennung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung erhalten Sie eine zügige, kosteneffiziente Lösung ohne langwierige Streitigkeiten. Ich begleite Sie professionell durch den gesamten Prozess – von der strategischen Planung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Meine anwaltlichen Leistungen für eine einvernehmliche Scheidung:

  • Individuelle Beratung: Überprüfung, ob eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt in Ihrem Fall sinnvoll ist

  • Rechtliche Prüfung: Kontrolle der Scheidungsvoraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf

  • Begleitung des Scheidungsverfahrens: Von der Einreichung des Scheidungsantrags bis zur rechtskräftigen Scheidung

Zusätzlich unterstütze ich Sie bei der Erstellung oder Überprüfung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, um Streitigkeiten zu vermeiden und klare Regelungen für Unterhalt, Vermögen und Sorgerecht zu treffen.

Als spezialisierter Rechtsanwalt sorge ich dafür, dass Ihre Trennung fair und rechtssicher verläuft. Lassen Sie sich jetzt beraten und starten Sie sorgenfrei in einen neuen Lebensabschnitt.

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