Wann Mediation sinnvoll ist.
Die letzten Tage ging der Fall eines in Scheidung lebenden Ehepaares durch die Medien: In Berlin hat sich eine Frau von ihrem Mann getrennt und es stand die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Güter an – und das nahm der Geschiedene wortwörtlich: Er zersägte ein Auto, ein MacBook, ein iPhone, das Ehebett und weitere Güter jeweils genau in der Mitte.
Wenn juristische und emotionale Gerechtigkeit auseinanderfallen . . .
Auch wenn sich diese Meldung zwischenzeitlich als Ente herausstellte, die sich die „Deutsche Anwaltauskunft“ ausgedacht hat, zeigt sie doch die Grenzen der Justiz bei der Bewältigung von oft tief verwurzelten Familienangelegenheiten – wie beispielsweise Scheidungsverfahren oder Erbstreitigkeiten – deutlich auf:
Keine emotionalen Tatbestandsmerkmale
Juristische Gerechtigkeit herzustellen ist Sache der Justiz, zumindest versucht sie es mit ihren Tausenden von Richtern nach bestem Wissen und Gewissen. So ist das deutsche Scheidungsrecht von einem ausgeklügelten Halbteilungsgrundsatz dominiert: wenn beide nach der Scheidung nur noch die Hälfte von dem haben, was während der Ehe erwirtschaftet oder angeschafft wurde, ist zumindest aus juristischer Sicht die Gerechtigkeit hergestellt.
Emotionale Gerechtigkeit sieht aber häufig – wenn nicht gar meistens – ganz anders aus. Sie ist abhängig von den Hintergründen, die z.B. zu der Trennung oder Scheidung geführt haben. Fühlt sich einer der Lebens- oder Ehepartner ungerecht verlassen oder ein Erbe gegenüber den anderen ungerecht behandelt, dann kann dieser Konflikt von der Justiz in der Regel zumindest in streitigen Verfahren nicht geklärt werden, weil es den jeweiligen gesetzlichen Regelungen an emotionalen Tatbestandsmerkmalen fehlt. Das juristische Verständnis von Gerechtigkeit reduziert die komplexen Lebenssituationen unter Ausblendung der Emotionen auf die zugrundeliegenden Fakten, wobei nur die vom Gesetz vorgesehenen gelten – nicht vorgesehene Fakten finden bei der Entscheidung keine Berücksichtigung. Auch wenn die juristische Gerechtigkeit hergestellt ist, verbleiben bei den Beteiligten tiefe seelische Gräben und Wunden, die ihr Futter in dem gegenseitigen Unverständnis finden.
(Begleitende) Mediation als Lösung?
Die fehlende emotionale Gerechtigkeit kann nur dadurch hergestellt werden, dass sich die Konfliktparteien mit den jeweiligen Ansichten auseinandersetzen, wobei „auseinandersetzen“ nicht im Sinne von Streit, sondern im Sinne von sich öffnen zu verstehen ist. Die Familien-Mediation bietet den Parteien die Möglichkeit hierzu und kann bislang ungeahnte Wege aufzeigen, Türen öffnen und Brücken bauen.
Was ist Mediation?
Unter Mediation (lateinisch: Vermittlung) versteht man ein strukturiertes freiwilliges Verfahren mit dem Ziel, einen Konflikt der Parteien mit Hilfe eines Mediators konstruktiv beizulegen. Der Mediator geleitet als unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis die Parteien durch das Verfahren. Wesentliches Kriterium der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit und die Freiwilligkeit der Parteien. Der Mediator entscheidet also im Gegensatz zu einer Schlichtung oder zu einem gerichtlichen Verfahren nicht über den Streit der Parteien, sondern hilft diesen, selbst eine Lösung herbeizuführen. Die Parteien haben es jederzeit in der Hand, die Mediation abzubrechen. Dieser wesentliche Unterschied zu den konventionellen Verfahren bietet dem Mediator die Möglichkeit, die Kommunikation zwischen den Parteien und gegenseitiges Verstehen herzustellen.
Plakatives Schulbeispiel der Mediation ist der „Orangen-Fall“: Zwei Schwestern streiten in der Küche erbittert um eine Orange, kratzen und treten sich und versehen sich mit übelsten Beschimpfungen. Der Streit wird so laut, dass die Mutter dazu eilt und vorschlägt, die Orange gerecht zu teilen, was beide Schwestern aber vehement ablehnen. Die Mutter sucht das Gespräch mit den beiden Schwestern, um herauszufinden, wozu sie denn jeweils die Orange benötigen, was also das jeweilige Motiv ist. Dabei stellt sich heraus, dass die eine Schwester die Orange auspressen möchte, um den Saft zu trinken. Die andere Schwester benötigt die Schale, um sie für einen Kuchen abzureiben. Erhält also die eine Schwester den Saft, die andere die Schale, ist die Situation für beide in Form einer Win-Win-Situation gelöst.
Diese hinter den jeweiligen Ansprüchen liegenden Motive hätte die Justiz mangels emotionaler Tatbestandsmerkmale nicht berücksichtigt, nicht berücksichtigen dürfen. Die Folge: Streit und das Empfinden von Ungerechtigkeit.
Mediation bundesweit
Unabhängig vom Rechtsgebiet – weil nicht relevant – bietet die Kanzlei Reissner, Ernst & Kollegen bundesweit Mediationen an. Rechtsanwalt Udo Reissner ist ausgebildeter Mediator, berät die Konfliktparteien im Vorfeld umfassend und kostenlos über den Ablauf und die zu erwartenden Kosten der Mediation.
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