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Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Starnberg und Augsburg

Erfahrung & Kompetenz – Ihr Rechtsanwälte in Starnberg und Augsburg

Ihr Anwalt für Unterhaltsrecht

Einen Anspruch auf Unterhalt begründet das Familienrecht an vielen Stellen. Wo immer es um Unterhalt geht – sei es die Geltendmachung von berechtigtem oder die Abwehr von unberechtigtem Unterhaltsanspruch – vertreten wir kompetent und engagiert Ihre Interessen und Rechte. Vereinbaren Sie bitte zum unverbindlichen Vorgespräch einen Termin mit einer unserer im Unterhaltsrecht spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten.

Unterhaltsanspruch

Ab dem Monat der Trennung können Unterhaltsansprüche entstehen. Sei es KindesunterhaltTrennungsunterhalt oder Betreuungsunterhalt für die Kinder betreuende Person einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Der Unterhalt muss geltend gemacht werden, so dass erst ab dem Monat ein Unterhaltsbetrag geschuldet ist, in welchem der Unterhaltspflichtige bezüglich der Bezahlung in Verzug gesetzt wurde. Damit die Höhe des Unterhaltsanspruchs korrekt berechnet werden kann müssen beide Ehegatten Auskunft über ihr Einkommen erteilen. Hierbei sind sämtliche Einkünfte im Sinne des § 2 EStG heranzuziehen. Möchte ein Ehegatte berücksichtigungswürdige Schulden ansetzen sollte er auch hierüber Auskunft erteilen. Erst nach korrekter Auskunftserteilung kann der Kindesunterhalt für vorhandene minderjährige Kinder, wie auch der Kinderbetreuungsunterhalt für den Kinder betreuenden Elternteil berechnet werden. Damit die Vielzahl der unterhaltsrechtlichen Probleme berücksichtigt werden können sollte nach erfolgter Trennung kurzfristig rechtlicher Rat eingeholt werden.

Kontrollieren Sie Ihr Risiko

Mit dem Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung machen Sozialhilfeträger immer häufiger bei überraschten Kindern hohe finanzielle Forderungen geltend zur Erstattung staatlicher Leistung für die Eltern. Im Anwalt-Blog Beitrag „Elternunterhalt – Fallstricke vermeiden“ erfahren Sie mehr zu diesem brisanten Thema.

Häufige Fragen (FAQ)

Die Höhe des Kindesunterhalts, des Trennungsunterhalts und des nachehelichen Unterhalts kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einkommen der unterhaltspflichtigen Person und den Bedürfnissen des Unterhaltsberechtigten. Es gibt keine festen Beträge, sondern Berechnungsgrundlagen, die in Gesetzen und Tabellen festgelegt sind.
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine in Deutschland weit verbreitete Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie legt Tabellenwerte fest, die auf das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und die Anzahl der Kinder abgestimmt sind. Um die genaue Höhe des Unterhalts zu ermitteln, muss man das Einkommen in der Tabelle suchen und den entsprechenden Betrag ablesen.
Die Dauer des Unterhaltsanspruchs sowie die Dauer der Unterhaltszahlungen können ebenfalls von Fall zu Fall variieren und hängen von den individuellen Umständen und dem jeweiligen Landesrecht ab.
Die Frage nach dem verbleibenden Betrag zum Leben nach Abzug des Unterhalts nennt man Selbstbehalt. Dieser Selbstbehalt variiert je nach Einkommenshöhe und Familienstand und ist gesetzlich festgelegt, um sicherzustellen, dass die unterhaltspflichtige Person auch nach der Zahlung des Unterhalts ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Die Lohnsteuerklasse kann sich ändern, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern, zum Beispiel durch Heirat oder Scheidung. Eine Änderung der Lohnsteuerklasse kann sich auf das Nettoeinkommen und somit auf die Höhe des zu zahlenden oder zu empfangenden Unterhalts auswirken.
Ein Firmenwagen und eine Firmenwohnung können das Einkommen und somit die Unterhaltsberechnung beeinflussen. Der geldwerte Vorteil, den man aus der Nutzung eines Firmenwagens oder einer Wohnung zieht, kann in die Berechnung einbezogen werden.
Der Wohnvorteil bezieht sich auf den Vorteil, den jemand aus der kostenlosen oder vergünstigten Nutzung einer Wohnung zieht. Dieser Vorteil kann in die Unterhaltsberechnung einbezogen werden und das Einkommen erhöhen.
Die Arbeitspflicht einer Mutter, die Kinder betreut, kann ebenfalls je nach Gesetzgebung und individuellen Umständen variieren. In einigen Fällen kann eine Mutter verpflichtet sein, arbeiten zu gehen, sobald das jüngste Kind eine bestimmte Altersgrenze erreicht hat.
Bei der Unterhaltsberechnung können bestimmte monatliche Ausgaben, wie Miete, Versicherungen und Schulden, einkommensmindernd berücksichtigt werden, um das verfügbare Einkommen zu ermitteln.
Wenn man keinen Unterhalt erhält, sollte man rechtlichen Rat suchen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte unternehmen, um den Unterhaltsanspruch durchzusetzen. Dies kann durch das Jugendamt, einen Anwalt oder das Gericht erfolgen, abhängig von den örtlichen Gesetzen und Verfahrensweisen.

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