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Volljährig - was ändert sich beim Unterhalt?

Fachbeitrag im Familienrecht

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Der Rechtstipp – Was ändert sich beim Unterhalt nach der Volljährigkeit des Kindes?

Sobald ein Kind 18 Jahre alt wird, hat es Anspruch auf Unterhalt. Dies gilt für die gesamte Dauer der 1.Ausbildung, also auch für die Dauer eines an den Bachelor angehängten Master. Es gibt kein konkretes Alter, mit welchem das Recht auf Unterhalt ausläuft. Allerdings dürfen Orientierungs- und Findungsphasen nicht zu lange dauern. Im Zweifel dürfen die Eltern auch Nachweise über die Leistungen während der Ausbildung fordern.

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Volljährig – was ändert sich beim Unterhalt?
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Wenn Ihr Teenager bei Ihnen lebt, bekommen Sie für seine Versorgung Unterhalt vom anderen Elternteil. Rechtlich ändert sich das mit seinem 18. Geburtstag. Ab der Volljährigkeit muss von beiden Eltern Unterhalt gezahlt werden. Wie rechnet man nun aus, wer wie viel schuldet und wie lange ist Unterhalt geschuldet? Sehen Sie in diesem Video, wie die Regel lautet.

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