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Bei jeder Trunkenheitsfahrt künftig MPU? Zweites Update Bayern !!

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Siehe unseren Blogbericht zum Thema Verkehrsrecht/MPU vom 16.10.14. Die Rechtsprechung war bislang in Bayern noch nicht einheitlich. Doch die Verschärfung schreitet fort. Das Urteil des VG Würzburg vom 21.07.2014 war der Aufweichung der 1,6-Promillegrenze noch ausdrücklich entgegengetreten. Das Urteil des VG München vom 19.08.2014 erklärte hingegen die Anordnung einer MPU sogar bei einer Verurteilung wegen nur relativer Fahruntüchtigkeit – also weniger als 1,0 Promille mit Fahrfehler – für rechtmäßig. Dieses Urteil des VG München wurde nunmehr durch eine neue Entscheidung des VGH München (Urteil vom 17.11.2015, Az 11 BV 14.2738) erstmalig in Richtung des VGH Mannheim bestätigt. Der VGH München hat sich in seinem Urteil vom 17.11.2015 der Meinung des VGH Mannheim (u.a. Urteil vom 07.07.2015) angeschlossen und gibt damit seine bisherige Rechtsauffassung ausdrücklich auf. In dem zugrundeliegenden Fall führte die Fahrerlaubnisinhaberin nach dem vormittäglichen Konsum von Melissengeist ein Kraftfahrzeug über eine Kurzstrecke mit 1,28 Promille ohne Ausfallerscheinungen. Das Strafgericht hatte nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen. Der VGH München hat die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung durch die Verwaltungsbehörde bestätigt. Rechtsanwalt Udo Reissner, Strafverteidiger, Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt Bildrechte: 123RF.com / zerbor; RAe Reissner et al.

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