Strafverteidiger Notdienst
Ermittlungsmaßnahmen der Polizei oder Staatsanwaltschaft, wie z. B. Festnahmen oder Durchsuchungen, treffen den Beschuldigten oft unerwartet und völlig unvorbereitet. Besonders nachts oder am Wochenende gestaltet es sich in der Regel problematisch, sofort einen im Strafrecht und in der Strafverteidigung erfahrenen Anwalt zu kontaktieren. Schließlich arbeiten die Ermittlungsbehörden im Gegensatz zu den meisten Anwaltskanzleien rund um die Uhr.
Für den dringenden Sofort-Kontakt in solchen Fällen haben wir unsere Notdienstnummer eingerichtet:
Rechtsanwalt Strafrecht Augsburg und Starnberg
Die Rechtsanwaltskanzlei Reissner Ernst & Kollegen ist exklusiv dem Augsburger Strafverteidiger Notdienst (ASN) e. V. angeschlossen. Auf Wunsch werden Sie unmittelbar mit Rechtsanwalt Udo Reissner verbunden bzw. kurzfristig von ihm zurückgerufen. Herr Rechtsanwalt Reissner ist 1. Vorstand des ASN, des Strafverteidiger Notdienst e.V. in Augsburg.
Rechtsanwalt Reissner ist nicht nur Strafverteidiger, sondern zugleich auch Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie ADAC-Vertragsanwalt mit langjähriger Erfahrung. Er steht Ihnen sowohl beratend als auch vertretend als kompetenter Ansprechpartner in allen strafrechtlichen Fragen (auch Verkehrsstrafrecht) zur Verfügung. Und zwar sowohl dem Betroffenen selbst, als auch Angehörigen und Bekannten.
Was geschieht nach Ihrem Notdienst-Anruf?
Der Rechtsanwalt des Notdienstes erteilt nur in Strafsachen – je nach Sachlage und nach seinem Ermessen – entweder telefonischen Rechtsrat oder sucht den Betroffenen alsbald auf (z. B. im Falle von Festnahmen oder Durchsuchungen). Halten Sie bei Ihrem Anruf Name, Geburtsdatum/-ort, Heimatadresse und Rufnummer(n) sowie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort mit Rufnummer bereit; Sie werden unverzüglich zurück gerufen, sollte Ihr gewünschter Anwalt sich gerade in einem Gespräch befinden.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Bis auf die Telefonkosten ist die Inanspruchnahme des Notdienstes kostenlos bis zu einer Erteilung eines Mandats durch Sie an den Strafverteidiger. Die zu erwartenden Kosten der Strafverteidigung (Beratung und / oder Vertretung) können oft schon vor der Mandatserteilung vom Strafverteidiger recht gut eingeschätzt werden. Nutzen Sie das Angebot einer Beratung durch Rechtsanwalt Udo Reissner – flexibel auch außerhalb unserer Sprechzeiten und ohne Fachchinesisch.
Eine aktive und optimale Strafverteidigung erfordert häufig einen erheblichen Zeitaufwand. Unter Umständen kann es notwendig sein, eigne Ermittlungen anzustellen, Zeugen aufzusuchen oder andere Recherchen zu betreiben. Häufig beginnt eine optimale Strafverteidigung bereits lange, bevor das polizeiliche Ermittlungsverfahren begonnen hat. Die gesetzlichen Gebühren des RVG sind hierfür häufig nicht ausreichend, um eine solche Strafverteidigung zu honorieren. In vielen Fällen legen wir der Übernahme der Strafverteidigung des Mandats in Strafverteidigungen daher eine Vergütungsvereinbarung zu Grunde, um dem gesteigerten Aufwand Rechnung zu tragen.
Ein Rechtsverhältnis kommt unmittelbar zwischen dem Betroffenen und dem Notdienst-Anwalt zustande, nicht mit dem Augsburger Strafverteidiger Notdienst (ASN) e. V.
Hier finden Sie eine Strafverteidiger-Vollmacht zur Beauftragung von Rechtsanwalt Udo Reissner (Mandatserteilung).