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Rechtsanwalt - Ansprüche bei Kündigung und Vertragsauflösung Starnberg und Augsburg

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Welche Ansprüche habe ich bei einer Kündigung?

Sie haben Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt oder eine Kündigung erhalten? Egal, ob es sich um eine ordentliche oder fristlose Kündigung handelt oder wer die Kündigung ausgesprochen hat: Nach einer Kündigung stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu. Denn gerade mit dem Ende eines Arbeitsverhältnisses ergeben sich viele finanzielle Fragen: Wie lange habe ich Anspruch auf meinen Lohn? Steht mir nach einer Kündigung noch Weihnachtsgeld zu? Und was passiert mit meinem Resturlaub? Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beantworten wir Ihre Fragen ausführlich und setzen Ihre Rechte durch. Sollte die andere Partei sich weigern, zu zahlen, werden wir Sie auch vor Gericht vertreten.

Unsere Leistungen bei Kündigung und Vertragsauflösung

Das Arbeitszeugnis – Anspruch auch bei Kündigung

Sobald der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangt, muss der Arbeitgeber dies erstellen. Dabei ist es unerheblich, wer gekündigt hat. Der Anspruch besteht!

  • Auch bei Kündigung in der Probezeit hast du einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

  • Gilt nicht für Freelancer oder freie Angestellte.

  • Auszubildende müssen ihr Arbeitszeugnis nicht selbst einfordern.

Ein schlechtes Zeugnis musst du nicht akzeptieren!

  • Du kannst eine Änderung verlangen

  • Diese kann notfalls auch gerichtlich eingefordert werden.

Form und Frist des Arbeitszeugnisses

  • Das Arbeitszeugnis muss in gedruckter Form ausgehändigt werden
  • Das Arbeitszeugnis muss vor Ablauf der Kündigungsfrist erstellt werden

Ein einfaches Arbeitszeugnis muss enthalten:
  • Angaben zur Dauer der Beschäftigung

  • Einsatzbereich

  • Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers

  • keine Bewertung

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist dagegen umfangreicher:

  • Auch die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers werden darin bewertet

Lohnanspruch bei Kündigung

Ordentliche Kündigung

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen

  • Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, da du Kündigungsschutzklage eingereicht hast, muss der Arbeitgeber den Lohn auch für die Monate, in denen du zu Hause warst, zahlen. Dies wird Annahmeverzugslohn genannt.

Außerordentliche Kündigung

  • Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen.

  • Sobald du Kündigungsschutzklage erhebst, wird das Arbeitsgericht feststellen, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. War diese unwirksam, muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen.

Die Fälligkeit erfolgt wie der normale Lohn im Arbeitsverhältnis. Kommt der Arbeitgeber dem Lohnanspruch nicht nach, kannst du eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Der Arbeitgeber kommt direkt am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug, ab diesem Tag kannst du die Zahlung des Bruttolohns sowie Verzugszinsen und eine Schadenspauschale verlangen.

Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht gezielt durchzusetzen.

Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung

Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht. Die Zahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt in der Regel freiwillig durch den Arbeitgeber.

Im Falle einer Kündigung können Sie jedoch einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, wenn:

  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag

Auch aus der betrieblichen Übung kann sich ein Anspruch ergeben, wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit wiederholt Weihnachtsgeld gezahlt hat.

  • Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber Ihnen in den letzten drei Jahren ohne Reservierung Weihnachtsgeld gezahlt hat und dies auch im kommenden Jahr tun muss.
  • Falls der Arbeitgeber bei jeder Zahlung ausdrücklich auf eine freiwillige Leistung hingewiesen hat, besteht kein Anspruch.

Stichtagsregelung: Wann erlischt der Anspruch?

Das Weihnachtsgeld wird in vielen Unternehmen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Der Arbeitnehmer muss bis zu einem bestimmten Stichtag im Arbeitsverhältnis stehen und es darf keine Kündigung ausgesprochen worden sein. Wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag endet, besteht kein Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ob die Stichtagsregelung gültig ist, hängt von dem Zweck ab, mit dem der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld auszahlt:

  • als zusätzliches Gehalt (Entgeltcharakter)
    • Stichtagsregelung ist unwirksam
    • Bei Kündigung besteht zumindest ein Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld
  • als Anerkennung der Betriebstreue (Belohnungscharakter)
    • Stichtagsregelung ist wirksam
    • Kein Anspruch auf Weihnachtsgeld
  • eine Kombination aus beiden Zwecken (Entgelt- und Belohnungscharakter)
    • Stichtagsregelung ist unwirksam
    • Bei Kündigung besteht zumindest ein Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld

Wann ist eine Rückforderung von Urlaubsgeld trotz Kündigung möglich?

Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Es kann jedoch ein Anspruch aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, dem Arbeitsvertrag oder betrieblichen Übungen folgen. Zur Unterscheidung zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gilt:

  • Urlaubsentgelt: Vergütung für die Zeit des Urlaubs, meist in Höhe des regulären Lohns
  • Urlaubsgeld: zusätzliche Sonderzahlung

Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern?

  • Es hängt von individuellen vertraglichen Vereinbarungen ab
  • Eine Rückzahlungsklausel ist nur bei zusätzlich gezahltem Urlaubsgeld zulässig
  • Der Arbeitgeber kann einen Teil des gezahlten Urlaubsgeldes vom Arbeitnehmer zurückfordern
  • Die Rückforderung ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer die sechsmonatige Wartezeit für den Urlaubsanspruch bereits in der ersten Jahreshälfte erfüllt hat und dieser durch die spätere Kündigung auf einen Teilurlaub reduziert wurde

Ich stehe Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite.

Ich berate Sie im Bereich Arbeitsrecht gerne zu den Themen Kündigung und Vertragsauflösung. Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, stellen sich viele finanzielle Fragen. Daher müssen wir klären, wann offene Lohnansprüche bestehen und wann Sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommen können. Auch das richtige Arbeitszeugnis ist für Ihren weiteren Berufsweg entscheidend. Als Rechtsanwalt prüfe ich Ihre Ansprüche und vertrete Sie vor Gericht. Nehmen Sie sofort Kontakt mit mir auf, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, denn je schneller Sie handeln, desto schneller erhalten Sie, was Ihnen zusteht.

Steht eine Kündigung im Raum? Ganz gleich, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind: Es ist stets essentiell, die potenziellen Ansprüche der Gegenseite zu kennen. Bei sämtlichen Fragen können Sie sich an uns wenden! Wir setzen Ihre Ansprüche durch!

Häufige Fragen (FAQ)

Das Recht auf ein Arbeitszeugnis besteht sowohl bei einer Kündigung seitens des Arbeitnehmers als auch bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers. Unabhängig davon, wer die Kündigung ausgesprochen hat, steht es dem Arbeitnehmer zu, ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitszeugnis daraufhin auszustellen.
Ein Arbeitszeugnis sollte vor Ablauf der Kündigungsfrist in schriftlicher Form übergeben werden. Ein einfaches Arbeitszeugnis gibt Informationen zur Beschäftigungsdauer, zum Tätigkeitsbereich und zur Verantwortung, enthält jedoch keine Bewertung. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält zusätzlich Informationen zur Arbeitsweise und zu sozialen Kompetenzen.
Im Falle einer regulären Kündigung durch den Arbeitgeber ist dieser verpflichtet, den Lohn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu zahlen. Die Zahlung des Lohns erfolgt gemäß den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen. Bereits erbrachte Arbeitsleistungen werden dennoch vergütet.
Wenn der Arbeitgeber bei einer Kündigung den Lohnanspruch nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit, eine Lohnklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Bereits am Tag der Fälligkeit gerät der Arbeitgeber in Zahlungsverzug. Ab dieser Fälligkeit können Sie die Zahlung des Bruttogehalts, Verzugszinsen und eine Schadenspauschale verlangen. 
Ja, ein Anspruch kann sich aus der Regelung zum Stichtag ergeben. Das Arbeitsverhältnis muss bis zu einem bestimmten Stichtag fortbestehen und es darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Wenn das Geld als zusätzlicher Lohn oder als Kombination aus Entgelt- und Belohnungscharakter ausgezahlt wurde, besteht ein Anspruch auf einen anteiligen Betrag.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Der Anspruch besteht nur, wenn dieser im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist oder durch eine betriebliche Übung entstanden ist. Durch einen wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt können Arbeitgeber eine betriebliche Übung verhindern.

Wird das Urlaubsgeld bei einer Kündigung ausdrücklich vertraglich geregelt, besteht kein Anspruch darauf. Eine solche Regelung ist jedoch nur zulässig, wenn das Urlaubsgeld als freiwillige Gratifikation gewährt wird. Minijobber haben einen Anspruch auf anteiliges Urlaubsgeld, sofern vergleichbaren Vollzeitarbeitnehmern Urlaubsgeld gewährt wird.
Bei einer Urlaubsabgeltung handelt es sich um die Auszahlung des gesetzlichen Urlaubs, wenn dieser aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr vollständig oder teilweise genommen werden kann. Eine Urlaubsabgeltung kann nur bei Kündigung oder bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit gezahlt werden.
Um die Urlaubsabgeltung zu berechnen, besteht eine spezifische Formel. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung basiert auf dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat. Diese Summe wird mit den verbleibenden Urlaubstagen multipliziert.
Um Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu haben, muss der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam sein und der Anspruch auf Abgeltung muss erfüllbar sein. In der Regel ist dies der Fall, wenn die Urlaubstage bis zum Ende der Tätigkeit nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

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