Das Rechtsgebiet des Familienrechts ist überaus umfangreich und vielfältig. Es regelt sowohl die Rechtsverhältnisse der Familienangehörigen untereinander als auch gegenüber Dritten. Die Anwendungsfälle des Familienrechts reichen vom Eherecht, über das Scheidungs- und Unterhaltsrecht bis hin zu Themen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts. Indem das Familienrecht unmittelbar das menschliche Zusammenleben berührt, weist es viele weitere Verknüpfungen in andere benachbarte Rechtsgebiete auf, wie das Erb- oder Steuerrecht aber auch das Strafrecht.
Auch ändert sich das Familienrecht schneller als andere Rechtsgebiete – durch Gesetzesänderungen oder neue Rechtsprechungen der Obergerichtsbarkeit.
Unsere kompetente anwaltliche Beratung hilft Ihnen, im Streitfall den Überblick und die Oberhand zu behalten.
Welche Rechtsgebiete umfasst das Familienrecht?
Ehevertrag und rechtliche Vorsorge
Zu den Kernthemen des Familienrechts gehört vor allen Dingen das Eherecht. Vor dem Eheschluss besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Ehevertrages die gemeinsamen Vorstellungen und Interessen für den Fall einer Scheidung zu regeln. Wir unterstützen unsere Mandanten im Bereich des Güterrechts sowie dem sorgfältigen Gestalten eines Ehevertrages:
- Gerade für Unternehmensinhaber empfiehlt es sich, vor der Eheschließung rechtlichen Beistand einzuholen, um für beide Partner optimale Absicherung zu erzielen.
- Im Scheidungsfall schützt ein Ehevertrag vor unnötigen Belastungen durch hohe Prozesskosten, langwierigen Auseinandersetzungen oder sonstigen Streitigkeiten.
- Darüber hinaus kann bei eingetragenen Lebenspartnerschaften ein Vertrag helfen, noch existierende Gesetzeslücken zu regeln.
Mit unserer Beratung werden Sie die möglichen Spielräume einer vertraglichen Gestaltung des Güterstands ausschöpfen. Ohne eine vertragliche Regelung greifen die gesetzlichen Vorschriften – mit unter Umständen für Sie nachteiligen Bedingungen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen Ihrer Eheschließung individuell zu gestalten.
Trennung und Scheidung
Nach dem Eherecht ist eine Ehe gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Um in dieser schwierigen Zeit den Überblick zu behalten, beraten wir sie zu allen rechtlichen Fragen, die im Rahmen der Trennung auftreten können. Angefangen bei der Nutzung gemeinsamer Wohnräume, der Berechnung etwaiger Unterhaltsansprüche, oder der Ermittlung des Zugewinnausgleichs helfen wir Ihnen die finanziellen Folgen einer Scheidung abzuschätzen und sich so Klarheit in dieser emotional belastenden Zeit zu verschaffen. Hier kann Ihnen der Kostenrechner des Deutschen Anwaltvereins eine erste Orientierung bieten.
Kindeswohl und Unterhalt
Besonders betroffen von einer Scheidung sind häufig die gemeinsamen Kinder der Eheleute. Um unnötiges Leid und Spannungen nach der Scheidung zu vermeiden, ist es daher wichtig, Fragen des Aufenthalts und des Sorgerechts für die Eltern transparent und angemessen zu regeln. Wir unterstützen Sie darin, Lösungen zu finden, die einerseits einen geregelten Umgang mit den gemeinsamen Kindern ermöglichen und andererseits dazu beitragen, dass diese gut versorgt sind. Gerade in Fragen des Unterhalts ist es wichtig, die einschlägigen Ansprüche zu kennen und entsprechend geltend zu machen. (Düsseldorfer Tabelle: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/index.php)
Wir beraten Sie in Fragen der rechtlichen Vertretung Ihrer Kinder und klären Sie umfassend über die Rechte und Pflichten Minderjähriger auf.
Ebenso stellt das Vaterschaftsrecht einen wichtigen Bereich des Familienrechts dar. Gerne informieren wir Sie über die Rechte des leiblichen Vaters und beraten Sie in Fragen des Umgangsrechts und dessen Ausgestaltung. Dies schließt auch die Unterstützung bei der der Anfechtung von Vaterschaftsansprüchen (z.B. Vaterschaftsklagen) mit ein.
Betreuungsrecht und Pflege
Als erwachsenes Kind pflegebedürftiger Eltern helfen wir Ihnen, die Regelungen Betreuungs- und Pflegerecht wird für Sie optimal zu nutzen. Durch sich verändernde Lebensumstände und demographische Aspekte sind immer mehr Menschen gezwungen, Angehörige und Verwandte in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen, oder sich selbst um diese zu kümmern. Eltern ist es umgekehrt aber genauso wichtig, für einen solchen Fall Vorsorge zu treffen, um für ihre Familien keine zusätzliche Belastung darzustellen. In diesem Bereich findet sich dann auch eine wesentliche Schnittstelle zum Erbrecht.
Der emotionale und zeitliche Aufwand für diese herausfordernden Tätigkeiten wird noch übertroffen von einem Meer an Vorschriften, rechtlichen Erfordernissen und Kostenfragen. Die komplexe Materie des Leistungsrecht der Pflegeversicherung kann nicht nur juristische Laien schnell überfordern. Wir helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen in dieser schwierigen Lage zu treffen, Anspannungen zu vermeiden und Ihren Angehörigen ein würdevolles Leben zu ermöglichen.
Wir beraten Sie bei allen Fragen, die die Bereiche Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung berühren. Etwaige Bezüge zum Erb- oder Betreuungsrecht decken wir dabei ebenfalls mit Ihnen ab, sodass Sie sich auf eine umfassende und kompetente Absicherung verlassen können.
Sie benötigen Beratung in einem dieser Themenbereiche?
Welche Leistungen bieten wir Ihnen?
Unsere Tätigkeit im Trennung- und Scheidungsfall ist primär darauf gerichtet, eine unter den Eheleuten einvernehmliche Regelung der Verhältnisse herbeizuführen. Im Rahmen eines Mediationsverfahrens kann daran gearbeitet werden, für alle Parteien eine selbstbestimmte und faire Lösung zu finden.
Sollte eine solche Vereinbarung nicht realisierbar sein, werden wir Ihre Interessen mit der gebotenen Härte konsequent durchsetzen.
Für die meisten Verfahren vor dem Familiengericht ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gesetzlich vorgeschrieben. Im Rahmen dieser betreuen und beraten wir Sie bei allen relevanten Schritten umfassend und transparent. Wir begleiten Sie im Rahmen Ihrer Eheschließung und bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei der Abfassung eines Ehevertrages. Ebenso beraten wir Sie hinsichtlich Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Beabsichtigen Sie, sich von Ihrem Ehepartner scheiden zu lassen, erwägen wir mit Ihnen zusammen alle weiteren Schritte. Wir kümmern wir uns um den Scheidungsantrag, prüfen Unterhaltsvereinbarungen, berechnen Unterhalts- und sonstige Ausgleichsansprüche. Dabei behalten wir das Kindeswohl im Auge, wenn emotional belastende Fragen des Sorgerechts geklärt werden müssen. Im Falle einer nicht einvernehmlichen Scheidung prüfen wir die Voraussetzungen für eine sog. „Blitzscheidung“.
Darüber hinaus umfasst unser Leistungsspektrum kompetente Beratung in folgenden Bereichen:
- Vertretung vor Gericht im Rahmen aller familienrechtlicher Klagen
- Vaterschaftsrecht
- Kindschaftssachen, z.B. Feststellung oder Anfechtung Vaterschaft
- Familienrechtliche Auskunftsansprüche
- Elterliche Sorge
- Eheliches Güterrecht und Zugewinnausgleich
- Adoption
- Eingetragene Lebenspartnerschaften
- Gewaltschutz bei Gewalt in der Ehe, insbesondere durch einstweilige Anordnung, Strafanzeige
- Scheidung
- Sorge- und Umgangsrecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Pflegen und Betreuen
- Vormundschaft
- Rechtliche Betreuung
- Pflegerecht, z.B. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wie kein anderes Rechtsgebiet ist das Familienrecht geprägt von stetiger Anpassung und Ausformung der Gesetze durch die Rechtsprechung. Themen wie die Kindergrundsicherung werden sogar zum Gegenstand des aktuellen Wahlkampfes. Gerade weil das Familienrecht in das Privateste -die Familie selbst- eingreift, ist es wichtig, die jeweiligen Veränderungen der Rechtslage im Blick zu haben.