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Verkehrsstrafrecht

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Ihre Rechtsanwälte in Augsburg und Starnberg. Experten im Verkehrsstrafrecht

Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht

Rechtsanwalt Udo Reissner, Starnberg und Augsburg, Fachanwalt Verkehrsrecht Augsburg und ADAC-Vertragsanwalt (für die Region Starnberg) mit langjähriger Erfahrung steht Ihnen als kompetenter Verkehrsanwalt persönlich zur Verfügung. Er ist Spezialist für Bußgeld und Verkehrsstrafrecht mit Notdienst. Das Verkehrsrecht mit seinen Nebengebieten zählt zu den Schwerpunkten der beiden Kanzleien Augsburg und Starnberg.

Zum Thema Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten im Verkehr siehe unsere Seite zum Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren. Denn auch in scheinbar harmloseren Fällen kann gleich zu Anfang Vieles falsch oder richtig gemacht werden. Das gilt erst recht im Bereich der Verkehrsstrafverfahren.

Da wo es beispielsweise um Trunkenheitsfahrten oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort geht (sog. Fahrerflucht) und eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein temporäres Fahrverbot droht. Insbesondere in diesem sensiblen Bereich des Verkehrsrechts ist es erforderlich, unverzüglich einen erfahrenen Verkehrsanwalt einzuschalten und nicht dem Verkehrsstrafverfahren seinen Lauf zu lassen. In diesem Blog-Beitrag finden Sie nützliche Tipps zum richtigen Verhalten bei Alkohol-Verkehrskontrollen, mit dem Sie sich viel Ärger ersparen können. Besonders dann, wenn Sie vorher tatsächlich Alkohol zu sich genommen haben sollten.

Noch ausführlicher ist der Blog-Beitrag „Alle Jahre Wiesn. Richtiges Verhalten bei Alkohol- und Drogen-Kontrollen“. Wir empfehlen, ihn für den Fall der Fälle ausgedruckt ins Handschuhfach zu legen. Verhalten Sie sich empfehlungsgemäß, schaffen Sie optimale Voraussetzungen für eine effiziente Strafverteidigung und wahren die Chance, den Schaden aus Trunkenheit am Steuer zu minimieren.

24/7 Strafverteidiger-Notdienst:
0160 96382541
Anwaltkontakt Rund um die Uhr
An sieben Tagen der Woche

Der Notdienst ist für Sie 24 Stunden rund um die Uhr an 7 Tagen der Woche erreichbar. Sie werden auf Ihren Wunsch unmittelbar mit Rechtsanwalt Udo Reissner verbunden bzw. erhalten kurzfristig einen Rückruf. Ein vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis kann so in manchen Fällen noch verhindert werden. Ist die Fahrerlaubnis jedoch erst einmal vorläufig entzogen, bleibt dies meist auch so bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung, also viele Monate lang! Und – wenn Sie Pech haben – auch noch danach. Der Anwalt-Notdienst kann bundesweit in Anspruch genommen werden, nicht nur in Augsburg oder um Augsburg herum.

Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem persönlichen Vorgespräch mit Rechtsanwalt Udo Reissner. Besuchen Sie unsere Kanzlei und lassen sich hier ausführlich und umfassend beraten.

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