Reissner, Ernst und Kollegen - Recht verständlich, kompetent und engagiert.

Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht in Starnberg und Augsburg

Erfahrung & Kompetenz – Ihr Rechtsanwälte in Starnberg und Augsburg

Rechtsbeistand im Verkehrsstrafrecht bei dringenden Fällen

Im Straßenverkehr kann es schnell zu Straftaten kommen – unbeabsichtigte Fahrerflucht oder Fahren unter Alkoholeinfluss zum Beispiel. Vom Ignorieren des Rotlichts über den Einfluss von Drogen bis hin zu schweren Unfällen – im Verkehrsstrafrecht stehen hohe Strafen auf dem Spiel. Egal ob es sich um eine Geldstrafe oder eine mehrjährige Freiheitsstrafe handelt, als Beschuldigter haben Sie das Recht auf einen Rechtsbeistand.
Profitieren Sie von diesem Recht und nehmen Sie sofort Kontakt mit uns auf, am besten noch an der Unfallstelle. Wir werden Sie gegen die Anschuldigungen verteidigen. Als Beschuldigter sollten Sie Ihr Schweigerecht nutzen und die Aussage verweigern. So können wir die beste Strafverteidigung garantieren.

Was umfasst das Verkehrsstrafrecht eigentlich?

Das Verkehrsstrafrecht bezieht sich auf alle Verkehrsdelikte, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden. Damit eine Straftat vorliegt, ist eine grundlegende Voraussetzung, dass die Tat gesetzlich als Straftat definiert ist. Dies bedeutet, dass die Strafe im Vorfeld durch ein Gesetz festgelegt sein muss. Diese Gesetzesverstöße müssen für die Bürger klar und verständlich formuliert sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Unwissenheit keine Ausrede vor Strafe ist. Jeder Bürger ist verpflichtet, sich über die geltenden Strafgesetze zu informieren. Das Verkehrsstrafrecht ist vor allem im Strafgesetzbuch (StGB) enthalten. Darüber hinaus gibt es weitere Verkehrsdelikte im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Wichtige Kategorien von Verkehrsstraftaten sind:

  • Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Kennzeichenmissbrauch und fehlende Versicherung
  • Unfallflucht
  • Fahren ohne Führerschein
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Illegale Autorennen

Unsere umfangreiche Beratung steht Ihnen zur Verfügung

Diese Strafen können im Verkehrsrecht anfallen

Die angedrohte Strafe hängt davon ab, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Ordnungswidrigkeiten sind ähnlich wie Straftaten, werden jedoch nicht vor einem Strafgericht verhandelt. Eine Person, die eine Ordnungswidrigkeit begeht, begeht keine strafbare Handlung. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Bußgeld geahndet, während Straftaten mit einer Geldstrafe belegt werden. Außerdem kann eine Behörde oder das Strafgericht ein vorübergehendes Fahrverbot verhängen oder die Fahrerlaubnis dauerhaft entziehen. Der Fahrer muss in diesen Fällen entweder seinen Führerschein bei der Polizei abgeben oder er wird direkt eingezogen. Je nach Fall kann eine erneute theoretische und praktische Prüfung erforderlich sein, sowie die Erfüllung weiterer Bedingungen wie zum Beispiel das Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) oder der Nachweis von Abstinenz.

Wenn Sie sich Sorgen über mögliche Konsequenzen machen, bieten wir Ihnen gerne Beratung an. Wir informieren Sie darüber, welche Folgen drohen könnten und zeigen Ihnen, wie Sie sich dagegen zur Wehr setzen können.

Wie verläuft ein Strafverfahren?

Der Strafprozess beginnt mit dem Ermittlungsverfahren.

Das formelle Strafrecht regelt den Ablauf des Strafprozesses. Wenn ein Anfangsverdacht besteht, muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten, das bereits Teil des Strafprozesses ist und sich nach der Strafprozessordnung (StPO) richtet. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt zusätzlich den Umgang mit minderjährigen Beschuldigten. Das Ermittlungsverfahren endet entweder durch eine Verfahrenseinstellung oder mit einer Anklage. Dabei ist entscheidend, ob die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit einer Verurteilung nach dem Tatvorwurf für gegeben hält. Wenn sich der Verdacht erhärtet, wird Anklage gegen den Beschuldigten erhoben und er wird zum Angeklagten. Bei leichten Delikten, also Vergehen, wird in der Regel ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet, bei dem es keine mündliche Hauptverhandlung gibt. Wenn der Beschuldigte oder sein Vertreter dem widerspricht oder das Strafgericht einen Eröffnungsbeschluss erlässt, kommt es zu einem Strafprozess.

Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten? Keine Sorgen, wir wissen, was zu tun ist.

Das Verfahren und der Ablauf der Hauptverhandlung

In der Hauptverhandlung bemüht sich das Gericht, die Wahrheit durch die freie Bewertung der gesammelten Beweise zu finden, darunter auch die Vernehmung von Zeugen. Grundsätzlich wird der Angeklagte gemäß der Unschuldsvermutung (in dubio pro reo) als unschuldig angesehen. Daher liegt es in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft, den Tatvorwurf zu beweisen. Geschädigte einer Straftat können sich als Nebenkläger der Hauptverhandlung anschließen. Als solche haben sie bestimmte Rechte, wie zum Beispiel das Recht, Zeugen oder den Angeklagten zu befragen oder an der Hauptverhandlung teilzunehmen.

Das Adhäsionsverfahren ist von diesem Vorgehen zu unterscheiden. Durch einen Adhäsionsantrag kann ein Verletzter oder Geschädigter zivilrechtliche Ansprüche (z. B. auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz) gegen den Täter geltend machen, die sich aus der Straftat ergeben. Da es eng mit dem Strafverfahren verbunden ist, ist das Strafgericht in Ausnahmefällen auch für solche Ansprüche zuständig. Der Strafprozess kann jederzeit eingestellt werden. Wenn dies nicht der Fall ist, hat der Angeklagte das letzte Wort. Anschließend verkündet das Strafgericht das Urteil, welches entweder einen Freispruch oder eine Verurteilung mit einem entsprechenden Strafmaß beinhaltet.

Es ist unerheblich, ob jemand schuldig ist oder nicht. Jeder Mensch hat das Recht auf eine angemessene Verteidigung. Mit uns haben Sie die Gewissheit, auf der richtigen Seite zu stehen.

Der Vollstreckungsprozess nach einem Schuldspruch

Zuletzt wird das Vollstreckungsverfahren eingeleitet, das im Strafvollstreckungsrecht geregelt ist. Das Strafvollstreckungsrecht besteht aus der Strafprozessordnung (StPO) und der Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO) und regelt die Durchführung von Freiheits- und Geldstrafen sowie von Maßregeln zur Besserung und Sicherung wie z.B. die Sicherungsverwahrung oder den Entzug der Fahrerlaubnis. Zuständig hierfür ist weiterhin die Staatsanwaltschaft. Der Strafvollzug hingegen bezieht sich ausschließlich auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen gemäß dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG), bei dem die Strafvollstreckungskammern – spezielle Abteilungen der Landgerichte – und die örtlichen Justizvollzugsanstalten beauftragt sind.

Wenn Sie verurteilt wurden und eine Vollzugslockerung wünschen, bieten wir Ihnen unseren Schutz vor ungerechten und strengen Strafen.

Worauf Sie bei einer Strafanzeige achten müssen

Möglicherweise haben Sie sich strafbar gemacht und es drohen Ihnen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen? Es wird gegen Sie ermittelt? Oder Sie wurden Opfer einer Straftat? In solchen Fällen ist es wichtig, nicht voreilig zu handeln. Juristische Laien machen oft Fehler, die später im Strafverfahren gegen sie verwendet werden können. Selbst scheinbar neutrale oder positive Aussagen können gefährlich sein, da die Polizei und Richter darin ein Schuldeingeständnis sehen könnten. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen; das bedeutet, Sie müssen nur Ihre Personalien angeben und sich darüber hinaus nicht äußern. Als Zeuge haben Sie das Recht, in Bezug auf Angehörige die Aussage zu verweigern. Alle Ermittlungsbehörden und Gerichte sind verpflichtet, Sie über die Möglichkeit einer rechtlichen Verteidigung (durch einen frei gewählten Rechtsanwalt oder einen Pflichtverteidiger) zu informieren. Nutzen Sie Ihr Recht und kontaktieren Sie uns als Rechtsanwalt für Strafrecht. Rufen Sie uns so früh wie möglich an, damit Sie keine Fristen verpassen. 
Benötigen Sie Unterstützung bei einer Strafanzeige?

Unsere Unterstützung für Sie

Verkehrsdelikte sind ernsthafte Verstöße gegen das Gesetz – daher ist professioneller juristischer Beistand unerlässlich. Aufgrund der strengen Strafen im Verkehrsstrafrecht wie Geldbußen, Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafen ist es wichtig, sich zur Wehr zu setzen. Mit uns als spezialisierte Verkehrsrechtsanwälte haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite. Wir stehen Ihnen in allen Bereichen von Verkehrsstraftaten beratend und rechtlich vertretend zur Seite. Dazu prüfen wir Ihren individuellen Fall genau und geben Ihnen Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Unser Vorgehen richtet sich ganz nach Ihren persönlichen Umständen. Wir übernehmen auch die gesamte Korrespondenz mit der Polizei, dem Strafgericht, den Behörden und gegebenenfalls der Gegenseite und Versicherung, um Ihnen nervenaufreibende Aufgaben abzunehmen. Zusätzlich bereiten wir Sie juristisch auf die erneute Beantragung Ihrer Fahrerlaubnis vor. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir genau, wie wir Sie effektiv im Verkehrsstrafrecht verteidigen können.
Sie sollten sich jetzt verteidigen und sich informieren. Machen Sie von unserer kostenlosen Erstberatung Gebrauch – auch unmittelbar nach dem Unfall!

Unser Leistungsangebot für Sie

Als spezialisierte Rechtsanwälte für Strafrecht kümmern wir uns um sämtliche Belange des Verkehrsstrafrechts. Sobald Sie uns als Mandanten beauftragen, nehmen wir uns umgehend Ihres Falls an. Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche:

  • Fahrerflucht

  • Unfall

  • Führerscheinentzug

Im Bereich des Straßenverkehrs gibt es im Strafrecht verschiedene Straftaten gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) und anderen Gesetzen. Hierzu zählen beispielsweise das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, unterlassene Hilfeleistung, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (bzw. Fahrerflucht), die Gefährdung des Straßenverkehrs sowie die Nötigung.

Im Verkehrsstrafrecht gibt es unterschiedliche Strafen, abhängig davon, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder ein Verkehrsdelikt handelt. Diese umfassen Bußgelder oder Geldstrafen, Freiheitsstrafen, den Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis sowie Punkte im Flensburger Fahreignungsregister.

Im Vergleich zu Straftaten werden Ordnungswidrigkeiten weniger streng bestraft. Es wird außerdem keine persönliche Schuld vorausgesetzt. Typische Beispiele für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind das Falschparken, das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung und das Benutzen eines Handys am Steuer.
Wenn Sie wegen eines Verkehrsdelikts zu einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von über drei Monaten verurteilt werden, wird dies in Ihrem Führungszeugnis vermerkt. Unabhängig davon werden alle Strafen im Bundeszentralregister aufgezeichnet.

Die Behörden ordnen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an, wenn Zweifel an der charakterlichen Eignung einer Person für die Teilnahme am Straßenverkehr bestehen. Dies geschieht häufig bei Verkehrsdelikten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen, schwerwiegenden Straftaten oder wiederholtem Führerscheinentzug.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) besteht aus drei Teilen. Zuerst werden Ihre Reaktionsfähigkeit und Konzentration getestet. Danach folgt eine ärztliche Untersuchung Ihrer Fahrtüchtigkeit. Schließlich wird in einem psychologischen Gespräch beurteilt, ob Sie ein angemessenes Fahrverhalten und die nötige charakterliche Eignung besitzen.

Wenn Sie mehr als 7 Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) haben oder häufig im Straßenverkehr auffällig werden, kann Ihnen das zuständige Amt die Fahrerlaubnis entziehen. Diese Maßnahme kann auch als strafrechtliche Sanktion vom Gericht verhängt werden, wenn es sich um Delikte handelt, die mit Alkohol, Drogen oder schwerwiegenden Verstößen in Verbindung stehen.

Nötigung bezeichnet die Handlung, bei der eine Person eine andere mithilfe von Gewaltanwendung oder -androhung dazu zwingt, sich in einer bestimmten Weise zu verhalten. Im Straßenverkehr kann Nötigung beispielsweise vorliegen, wenn ein Fahrer aggressiv dicht auffährt oder wiederholt hupt, um zu überholen. Ebenso kann das Blockieren einer Straße als Nötigung betrachtet werden.

Eine Freiheitsstrafe wird verhängt, wenn Verkehrsdelikte explizit damit bedroht sind. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht zum Beispiel Fahrerflucht, Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, illegale Autorennen, Trunkenheit am Steuer oder unterlassene Hilfeleistung als Vergehen an, die mit Freiheitsstrafe bestraft werden können. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert Kennzeichenmissbrauch oder Fahren ohne Fahrerlaubnis als weitere Straftatbestände.

Gemäß § 142 StGB stellt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, auch bekannt als Fahrerflucht, eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet wird.

Dienstleistungen

Verkehr-Mobile
AdobeStock_430560961-Mobile

Rechtsanwälte

Rechtsanwalt

Rechtsbeiträge

Verkehrskontrolle-Mobile
Verkehrskontrolle-Mobile
Blitzer-Mobile

Jederzeit für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Reissner, Ernst und Kollegen. Immer für Sie da

Adresse

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen Augsburg (Hauptsitz)
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Email: augsburg@reissner-ernst.de
Tel. 0821 9079797
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen Starnberg
Hauptstraße 23
82319 Starnberg
Email: starnberg@reissner-ernst.de
Tel. 08151 6539329

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Dienstag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Mittwoch 08:00 – 14:00
Donnerstag 08:00 – 12:00 , 14:00 – 17:00
Freitag 08:00 – 14:00

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen